AGB

Disclaimer: 
Aus rechtlichen Gründen wird dieser Text nur auf Deutsch angeboten. Gerne stellen wir Ihnen bei Bedarf eine übersetzte Variante zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns hierzu bitte per E-Mail unter: mail (at) classic.vision

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

a)  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Classic Vision Lizenznehmerin QHQ Operations GmbH, Überseeallee 1, 20457 Hamburg (im Folgenden „Classic Vision“), und Unternehmern (§ 14 BGB), die Kreativ- und Marketingleistungen in Anspruch nehmen. Verbraucher (§ 13 BGB) sind von diesen AGB ausgeschlossen. Abweichende Bedingungen gelten nur, soweit Classic Vision ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich (per Briefpost, E-Mail oder Fax) zustimmt.

b)  Der konkrete Vertragsgegenstand und die Leistungspflichten der Parteien ergeben sich aus dem individuellen Leistungsangebot von Classic Vision.

c)  Soweit nicht ausdrücklich im Angebot von Classic Vision einbezogen, sind Leistungen, die nicht unmittelbar von Classic Vision erbracht werden, nicht Teil der vertraglich vereinbarten Vergütung, sondern sind vom Kunden gesondert zu zahlen. Hierzu zählen Rechteeinräumung von Inhalten Dritter (bspw. Stockmaterial), rechtliche Prüfungen, Produktionskosten (Audio/Video), Übersetzungen und sonstige vergleichbare Leistungen Dritter, sowie bei Angebotserstellung unvorhergesehene Reisekosten.

d)  Es bestehen keine Pflichten seitens Classic Vision, editierbare Originaldaten herauszugeben. Dies erfolgt nur auf Wunsch des Kunden gegen Entgeltzahlung, die gesondert zu vereinbaren ist.e)  Classic Vision ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Erfüllungsgehilfen für die Vertragserfüllung einzusetzen, ohne dass es eine entsprechende Pflicht gibt, den Kunden darüber zu informieren.

2. Angebotserstellung, Vertragsschluss

a)  Leistungsangebote von Classic Vision sind unverbindlich, was bedeutet, dass sich Preis und Ausführung der angebotenen Leistung ändern können.

b)  Soweit Classic Vision die Konditionen für einen Auftrag mitteilt, stellt dies daher kein rechtlich bindendes Angebot dar. Erst wenn der Kunde mit den Konditionen von Classic Vision einverstanden ist, liegt darin ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages vor.

c)  Ein Vertrag kommt somit erst zustande, soweit Classic Vision dieses Angebot des Kunden annimmt. Dies kann wahlweise per Post, Fax oder E-Mail erfolgen.

3. Vertragspflichten

a)  Der Kunde stellt Classic Vision die zur Erstellung der Leistung erforderlichen Inhalte in digitaler Form zur Verfügung. Classic Vision ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit dem Vertragsgegenstand verfolgten Zweck zu erreichen. Des Weiteren ist Classic Vision für sämtliche Inhalte, die der Kunde im Rahmen des Vertrages und der Vertragsanbahnung bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist Classic Vision nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße (bspw. Marken- und Urheberrechte sowie sonstige Schutzrechte) zu überprüfen; hierbei handelt es sich um eine Pflicht des Kunden.

b)  Classic Vision bemüht sich, Werbeinhalte sofort zu löschen, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass diese rechtswidrig sind bzw. Rechte Dritter verletzen. Anhaltspunkte für Rechtswidrigkeit oder Rechtsverletzung liegen insbesondere dann vor, wenn Behörden oder sonstige Dritte Maßnahmen gleich welcher Art gegen Partner, Anbieter und/oder Classic Vision ergreifen und sich diese Maßnahmen auf den Vorwurf einer Rechtswidrigkeit bzw. einer Rechtsverletzung durch die Werbeinhalte stützen.

c)  Sollten Dritte Classic Vision wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten des Kunden resultieren, verpflichtet sich dieser, Classic Vision von jeglicher Haftung freizustellen und Classic Vision die Kosten zu ersetzen, die der Agentur wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

d) Bei Designleistungen ist Classic Vision verpflichtet bis zu 2 Runden für das Masterlayout zu erbringen. Für den Entwurf von Printmaterialen gelten bis zu 3 Entwürfe inklusive. Sollte der Kunde nach der zweiten Runde, bzw. mit den drei Entwürfen weiterhin nicht zufrieden sein, hat sowohl er als auch Classic Vision die Möglichkeit das Projekt an dieser Stelle zu kündigen. Für den Fall der Kündigung, verzichtet Classic Vision freiwillig auf die Bezahlung der restlichen Projektsumme. Alle anderen schon erbrachten Leistungsposten (wie z.B. die Konzeptions-, Design- und Programmierungsphase) bleiben davon unberührt und sind vom Kunden vertragsgemäß zu vergüten.

4. Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung

a)  Die ordentliche Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Individualvertrag der Parteien.

b)  Bei Verträgen mit einer festgelegten Laufzeit ist die ordentliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende der vereinbarten Laufzeit für beide Vertragsparteien möglich, andernfalls verlängert sich der Vertrag erneut um die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit.

c)  Nach Beendigung des Vertrages hat sich der Kunde seine Daten selbstständig zu sichern. Eine Übermittlung der vom Kunden auf dem Computer-Speicherplatz abgelegten Inhalte und Daten auf einen Datenträger oder per elektronischen Versand ist keine Pflicht von Classic Vision und daher gesondert zu vereinbaren.

d)  Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch eine der Parteien ist Classic Vision berechtigt, die für die Zustellung der vom Kunden auf dem Computer-Speicherplatz abgelegten Inhalte an den Kunden entstehenden Kosten, von dem Kunden Zug-um-Zug gegen Herausgabe der Daten zu verlangen.

e)  Der Vertrag kann vorzeitig von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Erhebliches vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung gilt als wichtiger Grund.

f)  Kündigt der Kunde aus wichtigem Grund vorzeitig, ohne dass Classic Vision diesen Grund zu vertreten hat, steht der Agentur die vertraglich vollständige vereinbarte Vergütung ohne Abzug für evtl. ersparte Leistungen und Aufwendungen zu.

g)  Kündigt der Kunde aus wichtigem Grund und hat Classic Vision diesen Grund zu vertreten, so steht der Agentur die vereinbarte Honorierung nur für den bis dahin erbrachten Leistungsanteil zu.

5. Vergütung

a)  Die Höhe der Vergütung (gleichgültig, ob es sich um Pauschal- oder Stundenvergütung handelt) ergibt sich aus dem Angebot von Classic Vision. Angegebene Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (Nettopreis).

b)  Classic Vision behält sich das Recht vor, Vorschuss- und/oder Teilzahlungen nach dem Erreichen wesentlicher Zwischenleistungen zu verlangen. Zwischenrechnungen sind ebenfalls innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig.

c)  Im Falle eines von Classic Vision nicht verschuldeten temporär abgegrenzten Projektstillstandes behält sich Classic Vision das Recht vor Teilzahlungen für erbrachte Leistungen zu verlangen. Demnach kann Classic Vision eine Teilzahlung für die bereits erbrachten Leistungen verlangen, wenn der Kunde 10 % eines verbindlich vereinbarten Leistungszeitpunktes seiner Mitwirkungspflicht überschritten hat. Liegt ein Überschreiten von 50 % des vereinbarten Zeitpunktes durch den Kunden vor, oder kommt das Projekt auf unbestimmte Zeit zum Erliegen, kann Classic Vision die gesamte Projektsumme in Rechnung stellen.

6. Abnahme

a) Der Kunde ist zur Abnahme der erbrachten Leistung verpflichtet, sofern diese den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist schriftlich (per E-Mail oder in Textform) zu erklären. Erfolgt die Abnahme trotz Aufforderung und vertraglich erbrachter Leistungen nicht schriftlich innerhalb von 14 Tagen seitens des Auftraggebers, und werden keine Einwände gegen die Abnahme schriftlich vorgebracht, so gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen.

b)  Während der Fertigstellungsphase ist Classic Vision berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der erbrachten Leistung zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Leistungen den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

c)  Die Nutzung der Vertragsleistung durch den Kunden stellt ebenfalls eine stilllegende Abnahme dar.

d)  Die Wartung und Pflege von Inhalten nach Vertragserfüllung muss gesondert bei Classic Vision in Auftrag gegeben werden. Kleine Inhaltliche Änderungen, wie der Austausch von einzelnen Bildern und Texten sind in den ersten drei Monaten nach Abnahme kostenfrei. Insgesamt inklusive ist ein Arbeitsaufwand von 2 Stunden.

e)  Fordert der Kunde Classic Vision auf, eine Webseite online zu schalten, dann sichert er zu, dass er zuvor die vollständige Seite rechtlich überprüft hat.

7. Allgemeine Leistungsbeschreibung und Vertragspflichten bei Serverleistungen

a)  Classic Vision ist verpflichtet, dem Kunden die jederzeitige Speicherung von Daten auf dem bereitgestellten Speicherplatz durch Zugriff auf den Speicherserver/Cloud-Speicher zu ermöglichen. Hierfür vergibt Classic Vision die entsprechenden Zugangsdaten an den Kunden.

b)  Die Parteien sind sich darüber einig, dass dem Kunden kein bestimmter, räumlich abgegrenzter Speicherraum zur Verfügung gestellt wird. Classic Vision ist aber verpflichtet, auf einem Speicherserver/Cloud-Speicher dauerhaft während des Vertragszeitraums Speicherplatz im vereinbarten Umfang für den Kunden zum Gebrauch bereitzuhalten.

c)  Classic Vision bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen, soweit diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder Classic Vision aufgrund gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet ist.

d)  Der Kunde erhält keinen Zugriff auf Systemkonfigurationen oder Softwarekomponenten des Serversystems oder Cloud-Speicher und anderer Dienste. Die Verantwortlichkeit an diesen Stellen liegt somit klar bei Classic Vision. In Absprache mit dem Kunden kann an bestimmten Stellen hiervon abgewichen werden. In diesen Fällen geht die Verantwortlichkeit für die betroffenen Komponenten an den Kunden.

e)  Classic Vision gewährleistet eine vertraglich vereinbarte Erreichbarkeit der selber betriebenen Server von 99 % im Jahresmittel. Bei verwendeten Cloud-Diensten gilt das jeweilige Servicelevel des Cloudanbieters. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ein Clouddienst nach Wahl der Classic Vision genutzt werden kann. Von den Erreichbarkeitszeiten ausgenommen sind Zeiten, in denen Server oder Cloud-Dienste aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Classic Vision liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, etc.), nicht zu erreichen ist. Ist die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität durch Gründe gefährdet, die nicht im Verantwortungsbereich von Classic Vision liegen, kann Classic Vision den Zugang zu den Leistungen je nach Erfordernis vorübergehend beschränken. Der Kunde bestätigt mit Auftragserteilung, dass er für von ihm verwendete digitale Geräte und Computer Cybersicherheitsmittel wie Endpunktschutz, Firewall mit ausreichender Sicherheitsfunktionalität und Konfiguration sowie Verschlüsselung, tägliche Backuplösungen und 2-Faktor-Authentifizierung nutzt.

f)  Zum Leistungsbereich „Verfügbarkeit, Reaktionszeiten und Störungsbearbeitung“ gilt Folgendes:

(1)  Für die bereitgestellten Dienste garantiert Classic Vision im Jahresmittel die obengenannte Verfügbarkeit. Die Störungsbearbeitung beginnt unmittelbar nach der Feststellung grundlegender Probleme im Betrieb der Server. Als grundlegende Probleme werden alle Probleme angesehen, die die Nutzung der Dienste merkbar einschränken (z.B. Nicht- Erreichbarkeit der Serverdienste, stark verschlechterte Performance im Vergleich zum Normalbetrieb). Für verwendete Cloud-Dienste kann Classic Vision keine Verfügbarkeit garantieren, da Classic Vision darauf keinen Einfluss hat.

(2)  Alle Störungen werden während der Geschäftszeiten durch den Support von Classic Vision angenommen und bearbeitet.

(3)  Aufgrund der Komplexität von Hardware- und Softwareanwendungen, Netzwerken und der Konnektivität (Internetanbindung) sowie spezifischen Konfigurationen kann Classic Vision nicht für einen Erfolg der Fehlerbehebung einstehen, d.h. trotz des besten Bemühens von Classic Vision kann es vorkommen, dass Fehler durch die Umsetzung des Supports beim Kunden nicht behoben werden können. Sämtliche Supportleistungen werden insofern als Dienstvertrag erbracht.

Der Kunde ist verantwortlich Backups durchzuführen und damit verbunden die notwendigen Wiederherstellungsdateien vorzuhalten.

g)  Nutzt der Kunde mehr Serverleistung (CPU-Rechenzeit) oder Speicherplatz als zwischen den Vertragsparteien vereinbart hat Classic Vision bei fortdauernder Beeinträchtigung trotz Anmahnung die Möglichkeit, dem Kunden ein leistungsstärkeres Paket zu berechnen. Widerspricht der Kunde der Vertragsanpassung nicht ausdrücklich binnen zwei Wochen nach Mitteilung über die erforderliche Anpassung, dann gelten die Änderungen als angenommen. Widerspricht der Kunde der Anpassung, steht Classic Vision das Recht zu, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden.

8. Pflichten des Kunden bei Serverleistungen

a)  Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Internet-Präsenzen oder Daten anderer Kunden von Classic Vision, die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit nicht entgegen der vertraglich vorausgesetzten Verwendung beeinträchtigt werden. Dazu gehört auch die Pflicht des Kunden, dass er nur Software mit aktuellen Sicherheitsstandards verwendet, um die Serverstabilität, die sich aus Sicherheitsmängeln ergeben kann nicht zu gefährden. Das bedeutet auch, dass der Kunde für Aktualisierung von ihm eingesetzter Software selbst verantwortlich ist. Dies gilt auch bei der Verwendung und dem Einsatz von entsprechenden Cloud-Diensten.

b)  Der Kunde ist verpflichtet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Einhaltung des TMG, vorgeschriebene Angaben auf seiner Website zu machen.

c)  Die vom Webserver abrufbaren Inhalte, gespeicherte Daten, eingeblendete Banner sowie die, bei der Eintragung in Suchmaschinen verwendeten Schlüsselwörter dürfen nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Kennzeichen- und Urheberrechte) verstoßen. Der Kunde ist für sämtliche Rechtskonformität inkl. der Einhaltung der DSGVO verantwortlich. Classic Vision erbringt keine Rechtsdienste.

d)  Dem Kunden ist es über von Classic Vision bereitgestellte Dienste nicht gestattet erotische oder pornographische noch politische, religiöse oder rechtswidrige Inhalte anzubieten, ausschließlich einen Downloadserver zu betreiben, unerlaubte E-Mail Werbung zu versenden, sowie Scripte einzusetzen, die die Serverstabilität gefährden können oder missbräuchlichen Cybersecurity-Zwecken dienen können.

e)  Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes die entsprechenden Zugangsdaten. Er ist verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung der Zugangsdaten resultiert. Erlangt der Kunde davon Kenntnis, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten bekannt sind, hat er Classic Vision hiervon unverzüglich zu informieren. Sollten infolge Verschuldens des Kunden unberechtigte Dritte Leistungen von Classic Vision nutzen, haftet der Kunde Classic Vision gegenüber auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Im Verdachtsfall hat der Kunde deshalb die Möglichkeit und die Pflicht, neue Zugangsdaten anzufordern.

f)  Soweit nicht anderweitig vertraglich geregelt, ist es die Pflicht des Kunden, alle seine Dateien und Softwareeinstellungen, auf die er zugreifen kann, selbst regelmäßig zu sichern. Die Datensicherung soll vor Vornahme jeder vom Kunden vorgenommenen Änderung erfolgen sowie vor Wartungsarbeiten von Classic Vision oder Dienstanbietern (wie Cloud-Dienst-Anbietern), soweit diese rechtzeitig angekündigt worden sind. Der Kunde verpflichtet sich selbst erstellte Sicherungskopien in einer von ihm auf eigene Kosten bereitgestellte sichere Umgebung zu speichern.

g)  Der Kunde verpflichtet sich, Classic Vision von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten, die der Kunde auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeichert hat, und/oder dem vertragswidrigen Zweckentfremdung der bereit gestellten Serverleistungen resultieren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, Classic Vision von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.

9. Leistungsstörungen

a)  Für Leistungsstörungen ist Classic Vision nur verantwortlich, soweit diese die in dem Vertrag zwischen den Parteien vereinbarten Leistungspflichten betreffen. Insbesondere für die Funktionsfähigkeit der eigentlichen Internet-Präsenz des Kunden, bestehend aus den auf den Webserver aufgespielten Daten (z.B. HTML-Dateien, Flash-Dateien, Skripte etc.), ist Classic Vision ohne einer hiervon abweichenden Regelung nicht verantwortlich. Classic Vision ist nicht Verantwortlich für Fehler oder Leistungsprobleme von verwendeten Cloud-Diensten.

b)  Störungen hat Classic Vision im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, Classic Vision für ihn erkennbare Störungen unverzüglich anzuzeigen. Erfolgt die Beseitigung der Störung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums, hat der Kunde Classic Vision eine angemessene Nachfrist zu setzen.

c)  Wird die Funktionsfähigkeit eines durch Classic Vision physikalisch selber betriebenen Webservers aufgrund nicht vertragsgemäßer Inhalte oder aufgrund einer über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Nutzung beeinträchtigt, kann der Kunde hinsichtlich hierauf beruhender Störungen keine Rechte geltend machen. Im Falle höherer Gewalt ist Classic Vision von der Leistungspflicht befreit. Hierzu zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben und behördliche Maßnahmen, soweit nicht vom Anbieter verschuldet. Für verwendete oder eingesetzte Cloud-Dienste übernimmt Classic Vision keine Haftung, da Classic Vision nicht der Dienstanbieter und Dienstbetreiber ist.

10. Sperrung von Inhalten

a)  Classic Vision ist berechtigt, den Zugriff auf die vom Kunden auf dem vertragsgegenständlichen Computer-Speicherplatz abgelegte Inhalte zu sperren, wenn ein hinreichender Verdacht auf die Verbreitung rechtswidriger Inhalte vorliegt.

b)  Classic Vision ist berechtigt, das Vertragsverhältnis bei einer berechtigten Sperrung fristlos zu kündigen. Dazu hat er zunächst den Kunden erfolglos zur Abhilfe aufzufordern. Eine solche Abmahnung ist bei schweren Verstößen entbehrlich. Die Kündigung ist innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund zu erklären. Bisher erbrachte Leistungen von Classic Vision bleiben hiervon unberührt und werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

c)  Classic Vision ist ebenfalls zur Sperrung der Inhalte berechtigt, wenn der Kunde sich mit dem Ausgleich der Rechnungsforderung von Classic Vision in Verzug befindet und er bereits zwei Mal angemahnt wurde mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Sperrung bei fortgesetztem Verzug.

11. Registrierung von Domains

a)  Beauftragt der Kunde Classic Vision mit der Registrierung einer Domain, so muss der Kunde vor Erteilung des Auftrages sicherstellen, dass die Domain keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen geltendes Recht verstößt. Der Kunde versichert, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und dass sich bei dieser Prüfung keine Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung ergeben haben.

b)  Classic Vision hat auf die Vergabe einer Domain durch die jeweilige Vergabestelle keinen Einfluss. Classic Vision übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Kunden beantragte Domain auch zugeteilt werden und/oder die zugeteilte Domain frei von Rechten Dritter ist und/oder auf Dauer Bestand hat. Die Auskunft von Classic Vision darüber, ob eine bestimmte Domain registrierbar ist, erfolgt durch den Anbieter aufgrund Angaben Dritter und bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Auskunftseinholung des Anbieters.

12. Nutzungsrechte

a)  Classic Vision überträgt dem Kunden das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht an der vertragsgegenständlichen Leistung. Der Kunde räumt Classic Vision das Recht ein, die erbrachte Leistung und sich als Auftraggeber/Kunde zu Referenzzwecke öffentlich auf der Webseite und anderen Kanäle von Classic Vision, wie soziale Medien, zu nennen und entsprechend zu verwerten. Weitere Nutzungsrechte von in Verbindung mit der Vertragsleistung hergestellten Unterlagen wie z.B. Druckunterlagen, Zeichnungen, Grafiken, Bilder, Ton- und/oder Bildaufnahmen, Softwaredaten etc., auch Entwürfe, werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung an den Kunden übertragen.

b)  Das von Classic Vision eingeräumte Nutzungsrecht schließt das Recht zur Änderung und Weiterübertragung an dritte Unternehmen ein.

c)  Classic Vision verzichtet im Rahmen der Rechteeinräumung nicht auf das Recht der Namensnennung, soweit nicht anderweitig ausdrücklich mitgeteilt (§ 13 UrhG).d)  Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.

e)  Zieht Classic Vision zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird die Agentur deren Urhebernutzungsrechte für den Kunden auf dessen Kosten zeitlich, örtlich, nach Verwendungszweck und in jeder anderen Weise unbeschränkt erwerben und im gleichen Umfang auf den Kunden übertragen.

f)  Classic Vision behält sich vor, verpflichtet sich jedoch nicht, die erbrachte Leistung unter Nennung des Kunden mit seinem Logo als Referenz zu nutzen.

13. Haftungsbeschränkung, Gewährleistung

a) Classic Vision haftet unbeschränkt,–  bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,–  nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie–  im Umfang einer vom Anbieter übernommenen Garantie.

b)  Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Classic Vision der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

c)  Eine weitergehende Haftung von Classic Vision besteht nicht.

d)  Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Classic Vision.

e)  Für überlassene Datenträger, Vorlagen und sonstiges Material, welches einen Monat nach Erledigung des Auftrags nicht abgefordert wird, übernimmt Classic Vision keine Haftung.


f)  Für Mängel der erbrachten Leistung haftet Classic Vision nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden beträgt ein Jahr. 14. Änderungen dieser AGB

a)  Classic Vision ist berechtigt, die AGB zu ändern. Die Anpassung erfolgt nur beim Vorliegen von triftigen und sachlichen Gründen und wenn es das vertragliche Gleichgewicht des Kunden zu Classic Vision nicht stören wird. Solche Gründe können zum Beispiel rechtliche sowie technische Veränderungen, Erfahrungen mit Kundenverhalten oder unbeabsichtigte Lücken in den Klauseln sein. Die Änderung wird dem Nutzer per E-Mail mitgeteilt.

b)  Der Kunde ist berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs behält sich Classic Vision das Recht vor, das bestehende Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden.

c)  Die Änderungen gelten als anerkannt und verbindlich, wenn der Kunde den Änderungen innerhalb von 14 Tagen nicht ausdrücklich gegenüber Classic Vision widersprochen hat.

15. Verschwiegenheit

a)  Schützenswerte Informationen, die Classic Vision im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt werden, werden vertraulich behandelt und nur dann an Dritte weitergegeben, wenn des zur Projektbearbeitung notwendig ist.

b)  Der Kunde verpflichtet sich im Gegenzug, alle ihm während der Zusammenarbeit zugänglich werdenden Informationen Classic Vision betreffend vertraulich zu behandeln, soweit die Weitergabe an Dritte nicht vorher abgesprochen wird. Diese Vereinbarung gilt auch über die Dauer der Zusammenarbeit hinaus.

16. Abtretung, Aufrechnung, Schriftform

a)  Der Nutzer darf Ansprüche gegen Classic Vision nur nach dessen schriftlicher Zustimmung auf Dritte übertragen.

b)  Der Nutzer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.c)  Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen das Schriftformerfordernis nicht.

17. Gerichtsstand, Erfüllungsort, geltendes Recht, Vertragssprache

a)  Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird Berlin festgelegt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

b)  Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

c) Die Vertragssprache ist Deutsch.

18. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind gehalten, die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, mit der das vertraglich gewollte Ergebnis am besten erreicht wird.


Stand 15. Januar 2025

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